"Unintelligente" Messgeräte verletzen das Grundrecht auf Datenschutz nicht. Intelligente Messgeräte, die so konfiguriert wurden, dass diese nur als Standardstromzähler fungieren, verletzen das Grundrecht auf Datenschutz nicht.
V 178/2021
"Unintelligente" Messgeräte verletzen das Grundrecht auf Datenschutz nicht. Intelligente Messgeräte, die so konfiguriert wurden, dass diese nur als Standardstromzähler fungieren, verletzen das Grundrecht auf Datenschutz nicht.
V 178/2021
