Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten zur Verteidigung von Rechtsansprüchen ist zulässig. In gerichtlichen Verfahren dürfen auch besondere Kategorien von Daten (etwa Gesundheitsdaten) vorgelegt werden. Dies selbst dann, wenn diese aus einer ungenannten Quelle stammen. Rechtsanwälte sind datenschutzrechtliche Verantwortliche. Aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht müssen sie die Quelle von Informationen nicht preisgeben.

