GESETZGEBUNG
Kundmachung: Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-V (ZeStAkk-V)
Mit Veröffentlichung der ZeStAkk-V in BGBl II 2021/79 sind nunmehr alle Verordnungen nach dem DSG erlassen. Diese V ist Voraussetzung, damit in Österreich Zertifizierungen und Datenschutz-Gütesiegel nach Art 42 DSGVO vergeben werden können.

