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Darf man die Anmeldung zu Impfungen im Betrieb als "offene" Liste führen, in die sich jeder einträgt?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzRainer KnyrimDako 2021/41Dako 2021, 70 Heft 3 v. 7.6.2021

Nein. Die Anmeldung zu Impfungen, medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen, auch wenn diese nur "Routineangelegenheiten" betreffen, ist eine Information, die sich auf die Gesundheit bezieht und fällt damit unter die

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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