Bildverarbeitung. Erfassung des öffentlichen Raums und des höchstpersönlichen Lebensbereiches sowie unterlassene Kennzeichnung durch Videoüberwachung. Eingangstüre einer Wohnung gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Verwaltungsstrafe.
DSB-D550.037/0003-DSB/2018
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

