Informationspflicht, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Eine Verletzung der Informationspflicht gem Art 14 DSGVO führt nach Ansicht des BVwG nicht zur Rechtswidrigkeit der betroffenen Datenverarbeitungen, sondern resultiert lediglich in einer Strafbarkeit gem Art 83 DSGVO. Das BVwG stellt sich mit diesem engen Verständnis des datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeitskonzepts gegen bestehende Rsp des OGH und die Entscheidungspraxis der DSB.

