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Strafverfahren: Unmittelbare Mängelbehebung und Zusammenarbeit mit DSB zahlt sich aus

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2020/62Dako 2020, 116 - 117 Heft 5 v. 12.11.2020

Strafverfahren: Unmittelbare Mängelbehebung und Zusammenarbeit mit DSB zahlt sich aus. Umfassende Bemühungen zur unmittelbaren Behebung datenschutzwidriger Zustände und kooperative Zusammenarbeit mit der DSB zur Wahrheitsfindung sind bei der Strafbemessung mildernd zu berücksichtigen.

W256 2223922-1

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