Was passiert, wenn man die neuen Vorschriften der DSGVO, welche die allgemein gefürchtete Datenschutz-Folgenabschätzung - auch im DSG unter den §§ 52 bis 53 - regeln, nicht befolgt. Können Geldbußen oder Schadenersatzansprüche drohen? Dieser Beitrag behandelt das Thema Dauerdelikt anhand der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

