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Verjährung bei Dauerdelikten am Beispiel der Datenschutz-Folgenabschätzung

der beitragAufsatzErnst M. WeissDako 2019/6Dako 2019, 11 - 12 Heft 1 v. 4.2.2019

Was passiert, wenn man die neuen Vorschriften der DSGVO, welche die allgemein gefürchtete Datenschutz-Folgenabschätzung - auch im DSG unter den §§ 52 bis 53 - regeln, nicht befolgt. Können Geldbußen oder Schadenersatzansprüche drohen? Dieser Beitrag behandelt das Thema Dauerdelikt anhand der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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