Art 28 DSGVO stellt neue, konkrete Mindestanforderungen an Verträge für Auftragsverarbeitungen. Verantwortliche haften bspw für Auswahlverschulden und sind daher angeraten, ihre Auftragsverarbeiter zu kontrollieren. Unterliegen diese Kontrollen einer gesonderten Entgeltpflicht?
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

