Immer wieder werden im Rahmen der Befugnisse des Betriebsrats (BR) personenbezogene ArbeitnehmerInnen-Daten (AN-Daten) vom Betriebsinhaber (BI) an den BR weitergegeben. Dabei hat der BI Datenschutzrecht, insb auch die DSGVO zu beachten.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

