Der Beitrag befasst sich mit den Rahmenbedingungen und der praktikablen Umsetzung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) iSd Art 35 DSGVO. Im ersten Teil, erschienen in der letzten Ausgabe der Dako, wurde der Rechtsrahmen einer DSFA erläutert. Im zweiten Teil folgt nun ein Praxisbeispiel einer DSFA in Form einer Videoüberwachung, respektive einer Bildverarbeitung, wie diese nun durch das neue DSG bezeichnet wird.

