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Verarbeitung von Bilddaten

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Ernst M. WeissDako 2019/12Dako 2019, 17 - 18 Heft 1 v. 4.2.2019

Verarbeitung von Bilddaten. Bilddaten sind nicht zwingend sensible Daten. Werden Bilddaten zu wissenschaftlichen Zwecken verarbeitet, richtet sich die Verarbeitung nach § 7 DSG. Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs 3 DSG.

DSB-D202.207/0001-DSB/2018

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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