Löschungsrecht. Berichte über Strafverfahren dürfen in Online-Archiven von Medien zulässigerweise zum Abruf bereit gehalten werden, insb dann, wenn die Betroffenen aktiv die Öffentlichkeit gesucht haben. Eine identifizierende Berichterstattung ist bei Berichten über Strafverfahren mit großem öffentlichen Interesse zulässig.
60.798/10M.L. und W.W./Deutschland (Sedlmayr)

