Ein Verfahren vor dem deutschen Höchstgericht befeuert die schon lange schwelende Diskussion zur Gelegenheitsursache in der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Ablöse durch eine Gefährdungshaftung. Eine Entwicklung, die auch für ärztliche Sachverständige von Interesse ist, da Entscheidungen in Unfallversicherungssachen so gut wie ausnahmslos die Einholung medizinischer Gutachten verlangen.

