Bei der Begutachtung nach dem BPGG muss auch eine Prognose zur Entwicklung des pflegerelevanten Gesundheitszustands abgegeben werden. Bei zusätzlichen Begleiterkrankungen - wie bspw. einer Osteoporose - kann es zu einem erheblich verzögerten Heilungsprozess kommen, wie der Beitrag zeigt.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.