Die Glücksspielstörung führt (auch) zu einer Beeinträchtigung des Kontrollverhaltens, weswegen trotz des Wissens um die Tragweite des Tuns das "Glück" im Spiel gesucht wird. Bei Verfahren hinsichtlich finanzieller Rückforderungen werden seitens der Gerichte ärztliche Sachverständige zur Klärung der Geschäfts- bzw. Entscheidungsfähigkeit beauftragt. Die diagnostische Feststellung einer Glücksspielstörung bedingt nicht automatisch eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit. Diese erfordert eine umfassende psychiatrische Längs- und Querschnittsbegutachtung nach dem State of the Art. Der Artikel geht auf die wesentlichen Aspekte derartiger Gutachten ein.