Mit 28. 3. 2024 ist eine Novellierung des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes) in Kraft getreten. Diese betrifft Änderungen bei den Erfordernissen eines Dienstzettels, bei den Fortbildungen der Dienstnehmer und beim Recht auf Mehrfachbeschäftigung.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.