Neues zum 2. Erwachsenenschutzgesetz. Eine Sachverständigenbestellung ist auch nach Inkrafttreten des 2. ErwSchG nicht gesondert anfechtbar.
4 Ob 151/18m
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Neues zum 2. Erwachsenenschutzgesetz. Eine Sachverständigenbestellung ist auch nach Inkrafttreten des 2. ErwSchG nicht gesondert anfechtbar.
4 Ob 151/18m
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
