Ärztliche Aufklärung vor kosmetischen Operationen. Zusätzlich zu den bei kosmetischen Operationen gesteigerten Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Aufklärung ist es auch das erklärte Ziel, dem Patienten eine ausreichend lange Überlegungsfrist einzuräumen.
6 Ob 120/18t

