Die Richtsatzverordnung diente ursprünglich zur Feststellung der Schwere von kriegsbedingten Erkrankungen und Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, der MdE. Der Anwendungsbereich wurde zunehmend auf allgemeine (zivile) Bereiche der Sozial- und Behindertenpolitik ausgedehnt, die letztlich Hauptanwendungsbereich wurden. Hinzu kam, dass sich seit den 1960er-Jahren die Arbeitsmarktbedingungen und vor allem auch das medizinische Wissen gravierend verändert haben. Daher wurde ein neues Instrumentarium, die Einschätzungsverordnung, entwickelt. Ihre Eckpunkte und den Weg dorthin beleuchtet dieser Beitrag.

