Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen im Verwaltungsverfahren. Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Behörde ohne Vorliegen eines der in § 52 AVG normierten Ausnahmefälle nichtamtliche Sachverständige beizieht.
2013/07/0170
Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen im Verwaltungsverfahren. Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Behörde ohne Vorliegen eines der in § 52 AVG normierten Ausnahmefälle nichtamtliche Sachverständige beizieht.
2013/07/0170
