Schmerzengeld bei deutlich verringerter Lebenserwartung. Bei der Bemessung des Schmerzengelds ist auch das Wissen des Betroffenen um seine deutlich verkürzte (statistische) Lebenserwartung zu berücksichtigen.
10 Ob 89/15h
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

