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Ausführliche Begründung eines neurologischen Gutachtens

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2015/68DAG 2015, 150 Heft 6 v. 14.8.2015

Ausführliche Begründung eines neurologischen Gutachtens. Für die Abgrenzung der Tarifstufen in § 43 Abs 1 Z 1 GebAG ist nur die Art der Begründung des Gutachtens entscheidend.

19 Bs 164/15d

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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