Krankschreiben aus Gefälligkeit. Die jederzeitige Bereitschaft zum "Krankschreiben aus Gefälligkeit" samt Vornahme von Deckungshandlungen berechtigt den Krankenversicherungsträger zur Kündigung des Einzelvertrags.
B 888/2013
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

