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Cyber Crime – Der digitalisierte Täter

Christian Bergauer*)*)Az. Prof. Dr. Christian Bergauer ist assoziierter Professor am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Recht und IT, der Karl-Franzens-Universität Graz.ALJ 2017, 119 Heft 2 v. 14.9.2017

Kurztext: Der vorliegende Kommentar bezieht sich auf den Beitrag "Cyber Crime – der digitalisierte Täter" von Susanne Reindl-Krauskopf (ALJ 2/2017, 110). Die Computerkriminalität ist aktuell wohl eines der am schnellsten wachsenden, aber auch unterschätztesten Kriminalitätsfelder und damit bereits zu einem massiven faktischen Problem in der Gesellschaft geworden. Allein im Jahr 2016 gab es in Österreich 13.103 Anzeigen wegen Cybercrime-Delikten.1)1)BMI, Sicherheit 2016 – Kriminalitätsentwicklung in Österreich 31, http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj8pdrnr-DTAhUMbBoKHcATADQQFggsMAA&url=http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/krim_statistik/2016/Web_Sicherheit_2016.pdf&usg=AFQjCNEDiNqkAwEFnZakxqWQtnIxYaQZXQ (abgefragt am 8. 5. 2017). Obwohl Cybercrime-Phänomene in allen Lebensbereichen zunehmen, sind sie noch nicht wirklich in der Rechtsprechung angekommen, was die äußerst wenigen Verurteilungszahlen bestätigen.2)2)Siehe dazu die von der Statistik Austria publizierten Verurteilungszahlen insb zu den Computerdelikten §§ 118a, 119, 119a, 126a, 126b, 126c StGB auf www.statistik.at (abgefragt am 8. 5. 2017). Dies beruht auf folgenden Gründen: Faktische Probleme der Täterausforschung in der informationstechnischen Umgebung, strafprozessuale Schwierigkeiten hinsichtlich IT-spezifischer Ermittlungsmaßnahmen insb bei Auslandsbezug und nicht zuletzt konzeptionell verbesserungsfähige Computerdelikte.3)3)Siehe fünf generelle Thesen zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich des Computerstrafrechts bei Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016) 597 ff.

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