Am 19. 4. 2017 ist das sog "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten (CSR-Richtlinie1-Umsetzungsgesetz - CSR = Corporate Social Responsibility)" in Kraft getreten.2 Einher gehen Änderungen und Ergänzungen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB.
1. Anwendungsbereich
Für nach dem 31. 12. 2016 beginnende Geschäftsjähre müssen