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COVID-19: Mietzinsminderung für Geschäftsräume?1)1)Mag. Gernot Ehgartner und Mag. Markus Weichbold sind Universitätsassistenten am Institut für Zivilrecht der Universität Wien am Lehrstuhl von Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, dem besonderer Dank für die kritische Durchsicht des Manuskripts gilt. 2)2)Dieser Beitrag berücksichtigt die Rechtslage bis zum 21.4.2020. Am 2.4.2020 wurde seitens einer Oppositionspartei im NR ein Initiativantrag (405/A) eingebracht, durch welchen auf Basis einer authentischen Interpretation gem § 8 ABGB die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausdrücklich als Anwendungsfall des § 1104 ABGB verankert werden sollen. Die Behandlung des Antrages wurde jedoch vertagt, sodass auf diesen Vorschlag in weiterer nicht näher eingegangen werden kann.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Gernot Ehgartner , Univ.-Ass. Mag. Markus Weichboldwbl 2020, 250 Heft 5 v. 15.5.2020

Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der dadurch notwendig gewordenen behördlichen Maßnahmen auf die Zinszahlungspflicht von Geschäftsraummietern. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass Mieter, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Maßnahmen vom Kundenzutritt ausgeschlossen sind, Anspruch auf Aussetzung bzw Minderung des Mietzinses haben. Demgegenüber ergibt sich aus den allgemeinen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen der Mieter keine Zinsreduktion. Abschließend werden die rechtserheblichen Folgefragen für die Beurteilung der Aussetzung bzw Minderung des Mietzinses im Einzelfall vorgestellt und erste Richtlinien für deren Beantwortung aufgezeigt.

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