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CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Neue Meldeverpflichtungen bei Einfuhren aus dem Drittland. Die Neuerungen im Überblick (Hainz/Siller, SWK 16/2023, S. 701)

ArtikelrundschauJuni 2023 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/471ÖStZ 2023, 485 Heft 17 v. 11.9.2023

Am 10. 5. 2023 seien die EU-Verordnung für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) und die Novelle des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) unterzeichnet worden und mit 17. 5. 2023 in Kraft getreten. CBAM sei ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der EU, um das Ziel einer klimaneutralen Union bis spätestens 2050 zu erreichen. Es solle die kostenlose Zuteilung von EU-EHS-Zertifikaten ersetzen und dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch Sicherstellung einer gleich hohen CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen entgegenwirken.

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