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Catcher sind keine Künstler

SozialversicherungARD 5050/9/99 Heft 5050 v. 10.8.1999

( GSVG § 3 Abs 3 Z 4 ) Ein „Catcher“ bzw. „Wrestler“ ist kein Künstler im Bereich der darstellenden Kunst („Unterhaltungskunst/Artistik“).

Bundessozialgericht/BRD B KR-12/97 R v. 26.11.1998

Beim Catchen geht es „um die drastische Darstellung exzessiver Gewaltanwendung“. Im Einzelnen unterscheidet man zwischen Artistik im weiteren und im engeren Sinne, wobei nur die Letztere vom Gesetz erfasst ist. Artistik im engeren Sinne ist Varieté- und Zirkuskunst (Jongleure, Trapezkünstler, Seiltänzer, Zauberer, Magier, Dompteure, Akrobaten, Feuerschlucker, Entfesselungskünstler, Messerwerfer, Clowns, Rechenkünstler und Bauchredner).

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