( BWG § 97 ) Bei Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen sind von der Bank Pönalezinsen „... für 30 Tage“ vorzuschreiben. Eine Berechnung nach einzelnen Tagen hat nicht zu erfolgen. VwGH 96/17/0006 v. 22.02.1999, VwGH 96/17/0007, VwGH 96/17/0010, VwGH 96/17/0038, VwGH 96/17/0052 und VwGH 96/17/0070 v . 22.03.1999. (Beschwerden abgewiesen, Bescheide aufgehoben)