Es hindert die Zulässigkeit des Antrags auf Nichtigerklärung einer verbunden anfechtbaren Entscheidung nicht, wenn die Rechtswidrigkeit der nächst folgenden gesondert anfechtbaren Entscheidung lediglich in eventu geltend gemacht wird.
Es hindert die Zulässigkeit des Antrags auf Nichtigerklärung einer verbunden anfechtbaren Entscheidung nicht, wenn die Rechtswidrigkeit der nächst folgenden gesondert anfechtbaren Entscheidung lediglich in eventu geltend gemacht wird.