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BVA

RechtsprechungStephan HeidRPA 2002, 360 Heft 6 v. 1.12.2002

Für die am 1.9.2002 bereits eingeleiteten Vergabeverfahren gilt sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich weiterhin das BVergG 1997. Insbesondere sind auf solche Altbeschaffungen auch dann die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des BVergG 1997 anwendbar, wenn sie erst nach dem 1.9.2002 beim Bundesvergabeamt strittig geworden sind. In organisationsrechtlicher Hinsicht wird bei solchen Streitigkeiten hingegen das Bundesvergabeamt neu nach BVergG 2002 tätig.

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