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BundespflegegeldG

SozialrechtBeiträgeinfas 2011, 77 Heft 2 v. 1.3.2011

Änderungen der Zugangskriterien

Für Neuanträge oder Erhöhungsanträge ab dem 1. 1. 2011 sind für die Stufe 1 künftig mehr als 60 Stunden Pflegebedarf (statt bisher 50 Stunden) und für die Stufe 2 mehr als 85 Stunden (statt bisher 75 Stunden) erforderlich.

Erhöhung der Stufe 6

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