Ein am 25. 6. 1997 im Gesundheitsausschuss behandeltes Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), dessen Gesetzwerdung durch weitere parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt, soll erstmals die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe umfassend in einem eigenständigen Gesetz regeln. In diesem Sinne werden im GuKG zunächst die Berufsrecht e und -pflichten festgelegt und die Berufsbilder neu formuliert.