Bundes- und Landeshöchstzahlenverordnungen 2000
Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 2000 beträgt 266.166. Kundmachung der BMAGS; BGBl II 1999/440, ausgegeben am 26. 11. 1999.
Anm.: Siehe dazu auch die Landeshöchstzahlen für 2000, ARD 5080/2/99.