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Bundes- und Landeshöchstzahlenverordnungen 1999

Betriebswichtige GesetzeARD 4987/4/98 Heft 4987 v. 4.12.1998

Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 1999 beträgt 264.944. Kundmachung der BMAGS; BGBl II 1998/412, ausgegeben am 27. 11. 1998.

Anm.: Siehe dazu auch die Landeshöchstzahlen für 1999, ARD 4987/5/99.

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