Änderungen im ErbStG
Der Erwerb eines Pensionsanspruches durch hinterbliebene Lebensgefährten soll steuerbefreit werden. Diese Ergänzung des steuerbegünstigten Personenkreises soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sowohl im Bereich der Pensionskassen als auch bei der (prämienbegünstigten) Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b EStG Lebensgefährten als pensionsanspruchsberechtigte Hinterbliebene vorgesehen werden können. ( § 15 Abs 1 Z 16 ErbStG)

