( BPGG § 9 ) Wird einem früheren Hilflosenzuschussempfänger Pflegegeld der Stufe 2 gewährt, ist eine Neubemessung des Pflegegeldes nur dann möglich, wenn sich eine wesentliche Änderung im Zustand des Pflegegeldbeziehers ergeben hat. OGH 10 Ob S 453/97h v. 31.03.1998.