Bundesgesetz, mit dem das BPG, das AVRAG, das IESG, das BUAG und das ArbVG geändert werden. Diese Gesetzesänderungen berücksichtigen zahlreiche Anregungen aus der Theorie und Erfahrungswerte der Praxis zum BPG.
Besonders hervorzuheben sind folgende Verbesserungsmaßnahmen: