gültig seit 1. 4. 1996
Mit den neuen §§ 5a bis 5b AMPFG (BGBl 1996/153, siehe ARD 4734/14/96) wird beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag ein Bonus-Malus-System bei der Einstellung/Freistellung älterer Dienstnehmer eingeführt. Die Krankenversicherungsträger wurden mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes beauftragt (vgl. auch ARD 4730/20/96, Pkt. 1).