(EStG § 22 Z 1) Grenzüberschreitende Werkvertragsabschlüsse mit einem ausschließlich in Deutschland ansässigen Konsulenten zur ausländischen Marktbeobachtung und Vertriebsberatung für das österreichische Unternehmen. BMF v. 20.08.1996. (SWI 1996/425, Heft 10)