(EStG § 109a) Bei einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit im Sinne des § 32 erster Satz BAO (z.B. Vermietung) eines Auftraggebers besteht keine Steuerabzugsverpflichtung für dienstnehmerähnliche Werkverträge bzw. freie Dienstverträge. In derartigen Fällen könnte eine Abzugsteuerverpflichtung nur dann eintreten, wenn eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. die von ihnen verwalteten Betriebe, Anstalten, Stiftungen oder Fonds (im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit) Personen auf Grund freier Dienstverträge oder dienstnehmerähnlich beschäftigen. BMF v. 17.07.1996. (RdW 1996/394, Heft 8)