(UmgrStG Art. II, BAO § 22) Der Beitritt einer GmbH zu einer neuerrichteten KG im Zuge der Umwandlung als Komplementär-Arbeitsgesellschafter ist möglich. In Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Umwandlungsgesetzes für die steuerlichen Wirkungen im Sinne des Art. II Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) ist diese Gestaltungsmöglichkeit umwandlungs- und abgabenrechtlich anzuerkennen (vgl. Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz 74). Ein Eintritt einer durch die Umwandlung zur Komplementärin werdenden GmbH vor dem Umwandlungsbeschluß ist daher möglich, aber nicht zwingend geboten. BMF v. 14.09.1995. (WK NÖ INFO Nr. 12/1995)