Kundmachung des BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse in den Wettergebieten 4 bis 6 um jeweils 8 Erhöhungsstunden für die Sommerperiode 1997, das ist vom 1. 5. 1997 bis 31. 10. 1997. BMAGS 33.211/22-2/1997. (WrZ v. 1. 10. 1997)