( § 209 ASVG, § 82 Abs 5 ASGG ) Feststellungen in den Entscheidungsgründen eines klagsabweisenden Urteils in einem Vorprozess über die Herabsetzung einer vorläufigen Unfallrente entfalten keine Bindungswirkung in einem Prozess auf Gewährung einer Dauerrente.
OGH 30.01.2001, 10 ObS 11/01t