Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Mit dem vorliegenden Beitrag will er zeigen, wie im Lichte der Bundesverfassung und des verfassungsgleich gewährleisteten Art 47 GRC eine Bindungswirkung individuell-konkreter Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und der Gerichte für die Beurteilung von Vorfragen in anderen Verfahren zu beurteilen ist. Ferner untersucht er, ob und inwieweit die drei zentralen Verfahrensordnungen für den Zivilprozess, das Verwaltungsverfahren und den Strafprozess eine Bindungswirkung vorsehen.