Der „Bilanzrechtskommentar zum Konzernabschluss“ setzt die mit dem „Bilanzrechtskommentar Einzelabschluss“ (Herausgeber ebenfalls Hirschler) begonnene Idee fort, nicht nur die Vorschriften für den unternehmensrechtlichen Konzernabschluss – mit Rechtsstand Anfang 2013 – zu kommentieren, sondern diesen auch die Konzerngewinnermittlungs- und Gliederungsvorschriften der IFRS gegenüberzustellen. Damit steht ein Handkommentar des österreichischen Rechnungslegungsrechts zur Verfügung, der auch die Darstellung internationaler Rechnungslegungsvorschriften enthält.