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Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten

RechnungswesenRechnungswesenlexikonRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 2003/92RWZ 2003, 338 Heft 11 v. 20.11.2003

Ab dem 1. 1. 2005 bedürfen CO2 -emittierende Anlagen einer behördlichen Genehmigung, der von diesen verursachte Schadstoffausstoß soll im Sinne des Kyoto-Protokolls drastisch reduziert werden. Die Mitgliedstaaten werden zum Zweck der Kontingentierung und Kontrolle CO2-Emissionszertifikate ausgeben.

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