Ab dem 1. 1. 2005 bedürfen CO2 -emittierende Anlagen einer behördlichen Genehmigung, der von diesen verursachte Schadstoffausstoß soll im Sinne des Kyoto-Protokolls drastisch reduziert werden. Die Mitgliedstaaten werden zum Zweck der Kontingentierung und Kontrolle CO2-Emissionszertifikate ausgeben.