Die Bilanzierung von Bonusleistungen beim Verpflichteten bzw. beim Begünstigten ist ein wichtiges Thema bei der Abschluss- bzw. Betriebsprüfung, zumal es um die periodenrichtige Zuordnung von Aufwendungen (im Sinne von Erlösschmälerungen) und Erträgen (beim Begünstigten) geht. Auf der Basis der einschlägigen Judikatur wird dieser Problemkreis einer Lösung zugeführt.