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BGBl II 2001/396

ARD 5267/8/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 5.880 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt. Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen darf nicht nach dem 15. 5. 2002 enden. BGBl II 2001/396, ausgegeben am 21. 11. 2001.

Anm.: Siehe bereits das durch BGBl II 2001/379 festgelegte Kontingent, ARD 5260/4/2001;

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